Tierwohl
Qualität von Anfang an!
Wir zahlen den Landwirten ein Tierwohlentgelt für verbesserte Haltungsformen, die über den gesetzlichen Standards liegen.
Das bedeutet konkret:
- 10 % mehr Platzangebot
- Organisches Beschäftigungsmaterial
- besseres Stallklima
- regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen der Landwirte
Diese Standards gelten für unsere Fleisch-, Wurst- und Küchenprodukte und orientieren sich an der Haltungsform 2 der Initiative Tierwohl. Die Initiative Tierwohl ist ein Zusammenschluss des Lebensmitteleinzelhandels, dem wir nicht angehören.
Unser großer und wichtigster Lieferant für Schweinefleisch ist der Hof Hohls aus Becklingen bei Celle. Gemeinsam mit unseren Landwirten wollen wir uns Schritt für Schritt weiterentwickeln und die Landwirtschaft kontinuierlich verbessern.
Sicherheit der Futtermittel
Die Mäster der Schlachttiere sind durch Gesetze und Verordnungen verpflichtet, nur einwandfreie Futtermittel einzusetzen. Rückstände von Stoffen aus der Umwelt oder Rückstände von Medikamenten dürfen im Fleisch nicht nachweisbar sein.
Um das zu garantieren, werden von amtlicher Seite regelmäßig Stichproben bei Futtermitteln und Fleisch zur Untersuchung im Labor entnommen. Teilweise nehmen auch die Schlachtbetriebe zu Ihrer Sicherheit noch eigene Proben zur Analyse.
Tierschutzgerechte Aufzucht und Mast
Unsere Fleischlieferanten fordern von den Züchtern und Mästern der Schlachttiere eine artgerechte Tierhaltung im Sinne der deutschen und europäischen Gesetze. Unsere Schlachtbetriebe verpflichten die an sie liefernden Mäster ausdrücklich und schriftlich zur Einhaltung des Tierschutzrechts. Alle Fleischlieferanten haben ihrerseits uns schriftlich versichert, dass sie größten Wert auf Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzrechtes legen, und haben dargelegt, wie sie ihre Mäster daraufhin auch regelmäßig kontrollieren und diese Forderung sicherstellen.
Tierschutztransportverordnung
Tierschutztrans-
portverordnung
Die Fahrzeuge für den Transport der Tiere und deren Fahrer unterliegen speziellen Regelungen des Tierschutzrechts. Die Fahrzeuge müssen neben festgelegten Mindestmaßen auch einen Ausstattungskomfort – ggf. mit Tränke- und Fütterungseinrichtungen – aufweisen, der den Tieren möglichst stressfreien Transport garantiert. Die Tiertransporte dürfen nur durch fachlich intensiv geschultes, sachkundiges und geeignetes Personal ausgeführt werden. Die Prüfung der Sachkunde der Fahrer findet regelmäßig statt und ist fester Bestandteil der Qualitätssicherung der Transportunternehmen. Auch diese Maßnahmen werden durch die Schlachtbetriebe ständig kontrolliert, nicht zuletzt deshalb, weil das Wohlbefinden der Tiere einen großen Einfluss auf die Qualität des Fleisches hat.
Schlachtung
Bei und nach der Ankunft in den Schlachtereien werden die Transportfahrzeuge und die Tiere nicht nur von deren eigenen Beauftragten, sondern auch durch die dort tätigen amtlichen Tierärzte überprüft. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob die Fahrzeuge in vorschriftsmäßigem Zustand und nicht überladen sind, und ob die Tiere gesund und entspannt angekommen sind. Gerade durch diese Überprüfungen sind die Schlachtbetriebe in der Lage, eine gleichbleibende hohe Fleischqualität zu gewährleisten. Sie selbst übernehmen die Garantie dafür, dass die Schlachttiere nach dem Transport eine ausreichende Ruhezeit erhalten und tierschutzgerecht und ohne Stress geschlachtet werden.
Mit unserem starken Engagement für mehr Tierwohl und in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus der Region setzen wir gemeinsam auf eine Landwirtschaft, die das Wohl der Tiere achtet und regionale Qualität lebendig hält – für eine nachhaltige Zukunft.
